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Bemessung
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Bemessungswerte – Welche Werte sind für Tragwerksplaner / Statiker interessant?
Die maximal zulässige Druckspannung fcd.
Grundsätzlich kann ein Statiker als Grundlage für Tragwerksberechnungen wiederum nur den Bemessungswert der maximal zulässigen Druckspannung fCD verwenden. Der vielfach angegebene Druckspannungswert bei 10 % Stauchung ist ein Wert aus der Prüfnorm und für statische Berechnungen nicht relevant.
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Tragfähigkeit einer Wärmedämmschicht als Gründungspolster – Wie weise ich diese nach?
Für die Tragfähigkeit einer Bettungsschicht gelten die Herstellerangaben und die deklarierten Werte in der Zulassung. Ein aussagefähiger Nachweis der Tragfähigkeit ist mit vertretbarem Aufwand auf der Baustelle nur schwer erzielbar.
Die tatsächlich vorhandene Tragfähigkeit einer Bettungsschicht kann lediglich mit Hilfe eines Lastplattenversuchs nachgewiesen werden. Bei elastischen Plattendämmstoffen kann man ebenfalls lediglich das Baugrubenplanum unter der Plattenlage prüfen. Die Herstellerangabe der Druckfestigkeit und damit die Tragfähigkeit der gesamten Bettungssituation ist für diese Ausführungsart auf der Baustelle mit vertretbarem Aufwand nicht nachprüfbar.
Die Bettung eines auf Schaumglasschotter gegründeten Gebäudes wird ebenso sowohl von den Eigenschaften des Untergrundes als auch denen des Schaumglasschotters beeinflusst.Beide Schichten ergeben im Zusammenwirken ein bestimmtes Bettungsmodul. Dieses ist auf der Baustelle mittels eines speziellen Lastplattenversuchs messbar. Auf Grund der Korngröße des Schaumglasschotters führt ein Lastplattenversuch auf der Dämmschicht lediglich mit einer Lastplatte ab 600 mm Durchmesser zu reproduzierbaren Ergebnissen.
Eine zwingende Notwendigkeit für einen solchen Versuch besteht nicht.
Wird die Tragfähigkeit des Untergrundes vor Beginn der Schaumglasschotterarbeiten mittels Lastplattenversuch nachgewiesen genügt es, die Einhaltung des Verdichtungsfaktors von 1,3:1 zu kontrollieren. Damit kann der fremdüberwachte Bemessungswert der max. zulässigen Druckspannung vorausgesetzt werden.
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Lastplattenversuche - Sind sie sinnvoll auf Schaumglasschotter?
Nein, da die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von GLAPOR Glasschaumschotter SG 800 P keine weiteren Nachweise verlangt, ist ein abschließender Lastplattenversuch einer korrekt eingebauten Schaumglasschotterschicht, auf geprüft tragfähigem Untergrund nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist es nur mittels eines speziellen Lastplattenversuchs möglich, die tatsächlichen Verhältnisse einer Gebäudebettung nachzuweisen. Da es sich bei Schaumglasschotter aber um relativ grobe Korngemische handelt, sind Versuche mit dem leichten Fallgewichtsgerät sowie einer 30 cm-Lastplatte gem. DIN 18134 für Schaumglasschotter ungeeignet. Verwertbare Ergebnisse lassen sich lediglich mit 600 oder 720 mm Lastplatten erzielen. Dazu ist es außerdem aus praktischen Erwägungen heraus notwendig, diese Lastplattenversuche im Detail an die grobe Körnung anzupassen.
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Verdichtungsfaktor - Kann man zur Erhöhung der Lastaufnahme von Schaumglasschotter einen höheren/niedrigeren Verdichtungsfaktor wählen?
Nein! Den Verdichtungsfaktor regelt die bauaufsichtliche Zulassung, eine Abweichung durch zum Beispiel Herstellerangaben ist für diesen Anwendungsfall unzulässig.
Bei Schaumglasschotter handelt es sich um ein ungeregeltes Bauprodukt, welches zu seiner Anwendung als Wärmedämmschüttung in Deutschland im Geltungsbereich der Landesbauordnungen einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedarf. Ausschließlich dort ist geregelt, welche Verdichtungsfaktoren zulässig sind. Da Schaumglasschotter als lastabtragende Schicht unter Gründungsplatten eingesetzt wird, ist es notwendig, nur bauaufsichtlich anerkannte Bemessungswerte der maximal zulässigen Druckspannung für statische Berechnungen zu verwenden. Eine Abweichung von der Zulassung, z.B. durch Herstellerfreigaben höherer oder niedrigerer Werte, ist für den Anwendungszweck unter lastabtragenden Gründungsplatten in Deutschland unzulässig und bringt eine Haftung des Planers oder ausführenden Unternehmens mit sich. Sind Abweichungen geplant, ist dies nur durch eine Zustimmung im Einzelfall möglich.
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, auf Produkte mit möglichst hohen Reserven der Standsicherheit zurückzugreifen.
Verwandte Einträge: Ist der Frostschirm immer in 50 cm Breite auszuführen?
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Verdichtungsfaktor – Wie weise ich ihn nach?
Am einfachsten über ein vorher-nachher Höhenmaß, der Einfüllhöhe und des Fertigmaßes, das am besten mit einem Laser bestimmt wird. Bitte auf empfohlene Verdichtungsgeräte achten!
Zunächst wird das Baugrubenplanum mit der notwendigen Ebenheit und Tragfähigkeit hergestellt. Die Planumshöhe dientals Ausgangspunkt für die Messungen. Mittels Laser wird nun die Einfüllhöhe des Schaumglasschotters festgelegt, in dem die Planungsdicke mit dem Verdichtungsfaktor von 1,3 multipliziert wird. Dies ergäbe bei einer Fertigdicke (Planungsdicke) von 30 cm eine Einfüllhöhe von 39 cm. Anschließend wird die Oberfläche des Glasschaumschotters mit den in Frage kommenden Verdichtungsgeräten (siehe:LINK Verarbeitungsanleitung). bis auf die Planungsdicke verdichtet. Dabei ist auf diemaximal zulässige Dicke von 30 cm Fertigmaß pro Arbeitsgang zu achten. Die maximal zulässige Gesamtdicke beträgt 60 cm.
Wir empfehlen zur Nachweisführung die Eintragung der Höhenmaße und der erfolgten Verdichtungskontrolle durch den Polier/Bauleiter im Bautagebuch.
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Wärmeleitfähigkeitswert – Welcher Wert muss zur Berechnung des Wärmeschutznachweises verwendet werden?
Lambda: Zur Berechnung des Wärmeschutznachweises darf in Deutschland ausschließlich der Bemessungswert für die Wärmeleitfähigkeit, gekennzeichnet durch λ, verwendet werden. Für weitere EU-Staaten bildet dagegen der Wert λD, teilweise mit ergänzendem Faktor, die Beurteilungsgrundlage. Für die Verwendung des Materials als Wärmedämmstoff unter lastabtragenden Gründungsplatten in Deutschland sind ausschließlich die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit, gekennzeichnet durch λ, anwendbar. Die Werte λD oder λGrenz sind für Wärmeschutzberechnungen in Deutschland nicht relevant und würden zu falschen Berechnungsergebnissen führen.
Teilweise mit ergänzendem Faktor, die Beurteilungsgrundlage. Für die Verwendung des Materials als Wärmedämmstoff unter lastabtragenden Gründungsplatten in Deutschland sind ausschließlich die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit, gekennzeichnet durch λ, anwendbar. Die Werte λD oder λGrenz sind für Wärmeschutzberechnungen in Deutschland nicht relevant und würden zu falschen Berechnungsergebnissen führen.
Produkte
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Entladen und Verladen – Sind besondere Maßnahmen notwendig gegen Staub aus Schaumglasschotter?
Grundsätzlich nein, Ausnahmen siehe unten.
Staub aus GLAPOR-Schaumglasschotter enthält keine kanzerogenen Inhaltsstoffe. Bei stärkerer Staubentwicklung (z.B. starker Wind bei Entladung) empfehlen wir jedoch zur Vermeidung mechanischer Reizungen eine normgerechte Schutzausrüstung (Mundschutz/Schutzbrille) zu tragen. Besteht die Möglichkeit, dass unbeteiligte Personen (Passanten, Anwohner) oder deren Eigentum (z.B. Autos, Wäsche) mit dem Staub in Berührung kommen könnten empfehlen wir, den bei der Entladung aus dem Fahrzeug herausfallenden Schaumglasschotter mit einem gefächerten Wasserstrahl zu befeuchten. Eine Verschlechterung der Wärmeleitfähigkeitswerte in Bereiche außerhalb des Bemessungswertes der deutschen Zulassung erfolgt dabei nicht.
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Nässe – Darf Schaumglasschotter nass werden?
Grundsätzlich ja, eine Verminderung der Tragfähigkeit im feuchten Zustand findet nicht statt.
Die Befeuchtung von Schaumglasschotter durch Niederschlagswasser bei Lagerung und Transport ist unkritisch. Schaumglasschotter nimmt Wasser nur in geringem Maße durch Benetzung der Oberflächen auf; komplette Korndurchfeuchtungen treten bei zugelassenen Materialien nicht auf.
Der im Schnitt nur 160 kg/m³ leichte GLAPOR Glasschaumschotter bindet selbst nach 28-tägiger Unterwasserlagerung maximal 12 % seiner Eigenmasse an Wasser auf der Kornoberfläche. Der vergleichsweise hohe Aufschlag auf den Durchschnitt der Labor-Messwerte der Wärmeleitfähigkeit zur Ermittlung der Bemessungswerte bedeutet für den Anwender, dass die errechnete Wärmedämmwirkung selbst dann problemlos sichergestellt ist, wenn GLAPOR Glasschaumschotter bei Dauerregen transportiert und eingebaut werden würde.
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Schaumglasschotter, Glasschaumschotter oder Glasschaumgranulat – gibt es Unterschiede?
Die Begriffe Schaumglasschotter, Glasschaumschotter oder Glasschaumgranulat kennzeichnen die gleiche Materialgruppe. Die Bezeichnungen wurden begrifflich von verschiedenen Herstellern im Rahmen der Namensfindung ihrer Produkte (meist mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung) frei gewählt.
Einen genau festgelegten Begriff im Sinne einer normierten Bezeichnung gibt es für diese Produkte nicht. Grobe spannungsgebrochene Schaumglas-Schüttgüter werden heute meist im sog. Trockenschäumverfahren oder Nassschäumverfahren hergestellt. Ein zwingender Zusammenhang zwischen dem Herstellungsverfahren und der Bezeichnung besteht nicht.
GLAPOR – Glasschaum – Granulate bestehen aus recycelten Abschnitten von Schaumglasplatten und dienen ausschließlich zur Ausführung nicht zulassungsrelevanter Aufgaben wie z.B. leichten Auffüllungen.
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Schäumungsverfahren, Nassverfahren oder Trockenverfahren - gibt es Unterschiede?
Beide Schäumungsverfahren sind baurechtlich zugelassen und beschreiben den Aggregatzustand der Schäumungsmittel (flüssig oder fest).
Das Nassschäumverfahren, welches wir verwenden, ist das technisch anspruchsvollere Verfahren. Mit diesem Verfahren sind nachweislich bessere technische Eigenschaften der Schotterprodukte zu erzielen.
Anwendungen
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Frostschirm – Ist er immer in 50 cm Breite auszuführen?
Nein! Die Frostschirmbreite ist abhängig von Faktoren wie Frostzone, Bodenklasse, Überdeckung mit Erdreich, usw. und ist daher objektbezogen zu ermitteln.
Der sogenannte Frostschirm hat die Aufgabe, durch horizontalen seitlichen Überstand des Perimeterdämmstoffs ein Unterfrieren und damit eine Frosthebung der tragenden Gebäudeteile zu verhindern.
Eine frostfreie Gründung für Gebäude ist gem. DIN EN ISO 13 793-4 zu bemessen. Eine Frostschirmbreite von 50 cm als alleinige Angabe ist somit völlig unzureichend und stellt nur einen bestimmten Einzelfall dar. Zu berücksichtigen sind die Frostzone und damit die Frosteindringtiefe am Objektort (Auskunft erteilt das jeweilig zuständige Tiefbauamt), die Bodenklasse des angrenzenden bzw. überdeckendenErdreichs, eine gewisse Mindestdicke des Frostschirms (um einen Kältedurchtritt zu vermeiden) sowie die Überdeckungshöhe und die Geometrie des Frostschirms.
Eine Dimensionierungshilfe finden Sie unter: Verwandte Einträge: Verdichtungsfakor – Kann man zur Erhöhung der Lastaufnahme von Schaumglasschotter einfach einen höheren Verdichtungsfaktor (z.B. 1,6:1 oder 2,0:1), oder bei geringeren Lasten einen kleineren Verdichtungsfaktor (1,1:1 oder 1,2:1) wählen?
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Geotextil – Kann man darauf verzichten?
Nein.
Das Geotextil (GLAPOR empfiehlt eine Mindestqualität von 150 g/m²) hat die vordringlichste Aufgabe, ein Eindringen von Feinanteilen der anliegenden Erdstoffe im Laufe der Nutzungszeit zu verhindern. Wenn sichergestellt ist, dass dies ausgeschlossen werden kann, ist der Verzicht auf das Geotextil theoretisch denkbar. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn bei einem Industriegebäude das Material auf einem erhöhten, sehr festen Planum zwischen bestehende Streifenfundamente eingebaut wird.
Wir empfehlen das Geotextil jedoch trotzdem auch dort als Trennlage der einzelnen Schichten und als sauberen Randabschluss für alle Einsatzfälle, zumal dessen Einsatz auch aus wirtschaftlicher Sicht kein Problem darstellt.
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Grundleitungsrohre bzw. Ver- und Entsorgungsleitungen – Können sie in der Schaumglasschotterschicht verlegt werden?
Eigentlich ja, wenngleich es aus verschiedenen Gesichtspunkten wesentlich sinnvoller ist Verrohrungen unterhalb der Dämmschicht aus Schaumglasschotter zu verlegen.
Grundsätzlich sollte möglichst darauf verzichtet werden, Verrohrungen horizontal in der Glasschaumschotterschicht zu verlegen. Ist dies unvermeidlich, weil z.B. das notwendige Gefälle bis zum Hauptsammler nicht ausreicht oder bei Sanierungen ein tieferes Ausschachten nicht möglich ist, können Leitungen auch im Schaumglasschotter verlegt werden. Dabei muss beachtet werden, dass das Rohr in seiner (Höhen-)Lage fixiert wird, damit beim Verdichten des Schaumglasschotters das notwendige Gefälle nicht beeinträchtigt wird.
Die Norm fordert z.B. bei KG-Rohren die Einbettung der Leitung in Kiessand. Dies kann nur erfolgreich durch komplettes Einhüllen der Kiesbettung in Geotextil auf Schaumglasschotter durchgeführt werden, was einen sehr hohen Verarbeitungsaufwand zur Folge hat. Eine Alternative sind spezielle GLAPOR-Glasschaum-Platten, auf die das Rohr zuverlässig und wärmebrückenfrei mit einem Betonbett in seiner Lage fixiert wird.
Zur Vermeidung eines Lasteintrages z.B. einer Bodenplatte in das Rohr ist eine Mindestüberdeckung des horizontalen Rohrs in der Größe eines Rohrinnendurchmessers vorzusehen.
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Potenzialausgleich und Blitzschutz – Wie sichere ich diese ab?
Durch die Verwendung Glasschaumschotter als lastabtragendes Element steht das Gebäude faktisch auf einem Isolator.
Um Blitzschutz bzw. Potenzialausgleich sicherzustellen, müssen besondere Maßnahmen getroffen werden.
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Bodenplatte - Kann durch den Einsatz von Schaumglasschotter darauf verzichtet werden?
Nein!
Gebäudewände direkt, ohne entsprechende Gründungsmaßnahmen, auf verdichteten Schaumglasschotter zu setzen, ist nicht möglich.
Konstruktiv wäre es möglich, die Gebäudelasten über Streifen- bzw. Block- oder Einzelfundamente abzutragen und dann die verdichtete Schaumglasschotterschicht innen nur mit einem verstärkten Estrich zu überbauen. Dem stehen aber Probleme in Bezug auf die Wärmebrückenfreiheit, der freien Gestaltbarkeit der Gebäudegrundrisse (variable Positionierung von Zwischenwänden) und der allgemeinen Wirtschaftlichkeit gegenüber.
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Umkehrdächer - Kann Schaumglasschotter als Dämmstoff auf Umkehrdächern eingesetzt werden?
Nein! Baurechtlich ist eine solche Konstruktion unzulässig.
Schaumglasschotter hat die Eigenschaft, als Drainageschicht zu wirken. Daher kann Niederschlagswasser nahezu ungehindert durch die Schotterschicht sickern und beim Ablaufen die Wärme vom abgedichteten Baukörper abführen. Der Wärmedämmeffekt wäre dadurch stark eingeschränkt. Baurechtlich ist eine solche Konstruktion ohnehin unzulässig.